KINDERSCHUTZKONZEPT
Die Kunstschule Paletti Georgsmarienhütte e.V. bietet einen Ort, an dem Kinder und Jugendliche einen Raum haben, sich kreativ zu betätigen und zu entfalten. Hauptaufgabe des Vereins ist die ästhetische und künstlerische Bildung und der damit einhergehende Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmenden.
Akteur/innen
Für und in der Einrichtung engagieren sich folgende Personen(gruppen):
• ehrenamtlich tätiger Vorstand
• Kunstschulleitung
• Bürokraft
• Honorarkräfte / Dozierende
• Praktikant*innen
An diese Akteur*innen richtet sich das Schutzkonzept und die darin formulierten Anforderungen und Erwartungen.
Ziele dieses Konzepts
Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen höchste Priorität. Die Einrichtung möchte zu einem Umfeld beitragen, in dem sich Kinder und Jugendliche wohl und sicher fühlen.
Die Ziele dieses Schutzkonzepts lauten daher:
• Sensibilisierung der Akteur/innen für das Thema Prävention von Gewalt.
• Information der Akteur/innen über getroffene Schutzmaßnahmen.
• Definition einer Haltung gegen Gewalt.
Die inhaltliche Ausgestaltung dieses Konzepts orientiert sich an den Empfehlungen der Unabhängig Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) für die Entwicklung von Schutzkonzepten.
Zum Gewaltverständnis dieses Konzepts
Die Kunstschule hat zum Ziel, eine Kultur zu schaffen, die geprägt ist von Achtsamkeit und gegenseitiger Wertschätzung. Daher setzt dieses Schutzkonzept nicht erst bei strafrechtlich relevanten Handlungen oder Übergriffen an. Vielmehr setzt es bereits bei Grenzverletzungen – gleich, ob sie verbal, non-verbal oder physisch stattfinden – an. Ziel ist daher, für Grenzverletzungen achtsam zu sein, diese anzusprechen und sie im besten Fall zu vermeiden.
Risiko- und Potenzialanalyse
Ziel eines Schutzkonzeptes ist, Schutzmaßnahmen für die tatsächlich vorhandenen Risiken innerhalb einer Einrichtung zu definieren. Grundlage für ein erfolgreiches Schutzkonzept ist daher eine Risiko- und Potenzialanalyse, die zu Beginn durchgeführt wird. Ziele dieser Analyse sind, tatsächlich vorhandene Gefährdungspotentiale zu erkennen und bereits vorhandene Schutzmaßnahmen aufzuzeigen.
An der Risiko- und Potentialanalyse haben teilgenommen:
1. Honorarkräfte
2. Kinder und Jugendliche, die an den Angeboten der Einrichtung teilnehmen
3. Eltern von Kindern, die an den Angeboten der Einrichtung teilnehmen
Für jede der Zielgruppen wurde eine eigene Risiko- und Potenzialanalyse mit spezifischen Fragen entwickelt.
Die wichtigsten Ergebnisse und ihre Schlussfolgerungen:
1. Die Honorarkräfte formulierten, dass sie nur in seltenen Fällen und nur für kurze, unbestimmte Zeiträume mit einzelnen Teilnehmenden alleine seien, z.B. in Bring- und Abholsituationen.
2. Gelegentlich kommt es in den Kursen mit jungen Kindern dazu, dass diese Unterstützung beim Toilettengang bräuchten. Diese wird nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Kindes gegeben (siehe Verhaltenskodex).
3. Die Dozierenden müssen gelegentlich die Gruppe allein im Raum zurück lassen, um z.B. Material zu holen. In diesen Situationen werden die Türen offen gelassen, um die Verbindung zur Gruppe möglichst gut zu halten.
4. In Pausen, die die Kinder und Jugendlichen meist auf dem Pausenhof der Realschule verbringen, kann es zu Situationen kommen, in denen die/der Dozierende nicht alle Kinder zu jedem Zeitpunkt im Blick hat, vergleichbar mit Pausensituationen in der Schule. Die/Der Dozierende steht aber als Ansprechperson jederzeit bereit.
5. Je nach Angebot und Alter der Teilnehmenden ist es manchmal schwierig, bei einer Gruppengröße von 10 Kindern zu allen durchweg den Kontakt gut zu halten. Deshalb passen wir unsere Gruppengrößen jetzt nach Rücksprache mit der jeweiligen Honorarkraft individueller an das Angebot und das Alter der Kinder an.
Die Rückmeldungen von Kindern, Jugendlichen und Eltern waren insgesamt positiv.
Von den Eltern gab es folgende Anregungen:
1. Eine Vorab-Information, falls der Kurs an einem Termin von einer/einem anderen Dozierenden vertreten wird, wäre wünschenswert, damit das Kind darauf vorbereitet werden kann. Falls das zeitlich vorher möglich ist, werden wir in Zukunft bei Vertretungen eine Infomail an unsere Kontaktperson schicken.
2. Einige Eltern mit kleinen Kindern wünschen sich mehr Informationen vor Kursbeginn über Inhalt und Ablauf des Angebots. In unseren Kursen mit Kindern bis zu 8 Jahren, die über einen längeren Zeitraum laufen, wird der/die Dozierende nun zu Beginn der ersten Stunde die interessierten Eltern kurz persönlich informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.
3. Eine Fotowand mit einer kurzen Vorstellung der Honorarkräfte wäre schön. Wir werden diese Anregung umsetzen und dort auch die Personen noch einmal kennzeichnen, die neben den Dozierenden Ansprechpartner*innen für die Eltern. Kinder und Jugendlichen sind.
Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärungen
Der angehängte Verhaltenskodex dient als Orientierung und Leitlinie für das Handeln der Personen, die innerhalb unserer Einrichtung Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen tragen. Jede Ausnahme davon muss nachvollziehbar und transparent sein. Der Verhaltenskodex wird von allen Honorarkräften in Form einer Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet.
Präventionsschulungen
Für alle Personen, die unmittelbar Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ist die Teilnahme an einer Präventionsschulung verpflichtend. Die Präventionsschulungen werden durch die Einrichtung durchgeführt. Die erste Präventionsschulung ist für 2025 geplant. Alternativ wird die Teilnahme an einer anderen Präventionsschulung mit ähnlichen Inhalten akzeptiert. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die Leitung.
Personalverantwortung
Um eine sensible und grenzachtende Haltung der Mitarbeitenden und Honorarkräfte sicherzustellen, werden folgende Schritte gegangen:
1. Die Leitung der Einrichtung thematisiert in Vorstellungsgesprächen mit Bewerber/innen konkret das Kinderschutzkonzept und die Vereinbarungen des Verhaltenskodexes.
2. Die Einrichtung bietet den pädagogischen Mitarbeitenden und Honorarkräften die Möglichkeit eines regelmäßigen Austauschs, bei dem auch Fragen zum Umgang mit den Kindern und Jugendlichen besprochen werden und die Möglichkeit für Reflexion gegeben wird.
Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse
Der §72 a SGB VIII sieht vor, dass freie Träger der Jugendhilfe keine Personen haupt- und ehrenamtlich einsetzen, die rechtskräftig wegen einer in §72 a SGB VIII genannten Straftat verurteilt sind. Um dies zu verhindern, sind die freien Träger dazu aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach §30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes von allen hauptberuflichen Mitarbeitenden sowie von den Neben- und Ehrenamtlichen einzusehen, die dauerhaften, regelmäßigen oder intensiven Kontakt zu Minderjährigen haben.
Von folgenden Personen(gruppen) in der Einrichtung ist die Einsichtnahme eines erweiterten Führungszeugnisses daher verpflichtend:
1. Leitung und weitere hauptamtliche Mitarbeitende der Einrichtung: Die Einsichtnahme erfolgt durch eine/n Vorstandsvorsitzende/n
2. Honorarkräfte: Die Einsichtnahme erfolgt durch die Leitung der Einrichtung
3. Praktikant/innen: Die Einsichtnahme erfolgt durch die Leitung der Einrichtung
Das erweiterte Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein. Alle fünf Jahre wird eine erneute Einsichtnahme erforderlich. Die Einsichtnahme erfolgt vor Beginn der Tätigkeit.
Das Führungszeugnis wird in Kopie abgeheftet oder die Einsichtnahme dokumentiert.
Es werden folgende Informationen dokumentiert:
1. Name, Wohnort und Geburtsdatum der Person
2. Datum der Einsichtnahme
3. Datum des erweiterten Führungszeugnisses
4. Bestätigung, dass keine einschlägigen Eintragungen gemäß § 72 a SGB VIII vorhanden sind
Alternativ wird eine Bescheinigung über die Einsichtnahme durch einen anderen Träger akzeptiert, die ebendiese Informationen enthält.
Partizipation
Partizipation und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur wichtiger Baustein der kulturellen Bildung, sie verringert auch das Machtgefälle zwischen den Dozierenden und Teilnehmenden und macht letztere kritikfähig, wenn es Anlass für Beschwerden gibt.
Daher finden sich folgende Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Einrichtung wieder:
1. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, sowohl bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Veranstaltung als auch bei der Teilnahme an einzelnen Methoden innerhalb der Angebote.
2. Die Kinder und Jugendliche, die an den Angeboten teilnehmen, können aktiv Einfluss nehmen auf das Angebot. In welchem Maß die Möglichkeit gegeben wird, entscheidet sich nach den Ressourcen der Kinder und Jugendlichen.
3. Darüber hinaus prüfen die Dozierenden, inwiefern weitere Möglichkeiten zur Partizipation geschaffen werden können, da der Grad von Partizipation auch vom Kursangebot abhängig ist.
Ansprechpersonen und Umgang mit Beschwerden
Die Einrichtung soll ein Ort sein, der offen ist für Rückmeldungen, Verbesserungen und Kritik. So kann die pädagogische Arbeit stetig verbessert werden. Um es Eltern und Kindern einfach zu machen, anonym Anregungen und Kritik zu äußern, werden wir Feedbackkarten auslegen, auf die Eltern und Kinder hingewiesen werden. Zudem sind alle Mitarbeitenden und Dozierenden der Einrichtung ansprechbar und offen für Rückmeldung und Feedback. Die Einrichtung hat Ansprechpersonen definiert, an die sich die Beteiligten bei Fragen, Unsicherheiten oder Problemen wenden können. Dies sind:
Ansprechpersonen für Teilnehmende:
1. Die Kursleitung, die direkt mit den Kindern und Jugendlichen arbeitet: Die Kursleitung hat unmittelbar Kontakt mit den Teilnehmenden und ist häufig Vertrauensperson.
2. Die Leitung der Einrichtung: Die Leitung ist für die Kinder und Jugendlichen ebenso ansprechbar.
3. Externe kommunale Beratungsstelle: Die Beratungsstelle bietet für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit, sich extern entweder per Telefon oder auch persönlich beraten zu lassen.
4. Nummer gegen Kummer (116117): Die Nummer gegen Kummer bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich anonym Beratung einzuholen.
Eine Liste der Ansprechpersonen wird ausgehängt und auf der Homepage veröffentlicht.
Ansprechpersonen für Eltern:
1. Die Kursleitung, die direkt mit den Kindern und Jugendlichen arbeitet: Die Kursleitung hat nicht nur unmittelbar Kontakt zu den Teilnehmenden, sondern in der Regel auch zu den Eltern. Sie ist die erste Ansprechperson.
2. Die Leitung der Einrichtung: Die Leitung ist für die Eltern ebenso ansprechbar.
3. Die Bürokraft: Auch die Bürokraft steht als Ansprechperson zur Verfügung
4. Mitglieder des Vorstands: Mitglieder des Vorstands, insbesondere die Vorstandsvorsitzenden, sind für die Eltern ebenso ansprechbar.
Mit der Anmeldebestätigung erhalten die Eltern einen Link zum Kinderschutzkonzept und der liste der Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen für Mitarbeitende und Honorarkräfte
1. Die Leitung der Einrichtung: Die Leitung ist bei Unsicherheiten, Fragen oder Problemen erste Anlaufstelle.
2. Mitglieder des Vorstands: Mitglieder des Vorstands, insbesondere die Vorstandsvorsitzenden, sind ebenso ansprechbar.
3. Die Mitarbeitenden des Landesverbands: Als Fach- und Dachverband stehen die Mitarbeitenden des Landesverbands als Ansprechpersonen und Erstberatung zur Verfügung
4. Externe kommunale Beratungsstelle: Die Beratungsstelle bietet auch für Fachkräfte die Möglichkeit, sich extern beraten zu lassen.
5. Das Hilfetelefon sexueller Missbrauch: Das Hilfetelefon sexueller Missbrauch (0800-2255530) bietet Fachkräften kostenlos und anonym die Möglichkeit, sich beraten zu lassen.
Die Mitarbeitenden werden über die Ansprechpersonen zu Beginn ihrer Einstellung als Anhang zum Vertrag informiert.
Eine Liste aller Ansprechpersonen befindet sich im Anhang zu diesem Konzept.
Umgang mit Beschwerden
Auch wenn jede Beschwerde individuell zu betrachten ist und einen individuellen Umgang braucht, gibt es einige Regeln, an die sich alle Ansprechpersonen halten:
1. Jede Beschwerde wird ernst genommen.
2. Die Beschwerde wird vertraulich behandelt. Die Ansprechperson informiert die betroffene Person im Vorfeld darüber, wenn sie weitere Personen in den Prozess einbezieht.
3. Jede Beschwerde wird dokumentiert. Ein Dokumentationsbogen ist diesem Konzept angehängt.
4. Die Leitung wird über jede Beschwerde informiert.
Notfallplan
Auch wenn dieses Schutzkonzept in erster Linie den Anspruch hat, präventiv zu wirken, so kann es doch zu Situationen kommen, in denen wir eingreifen müssen. Insbesondere die Mitarbeitenden und Honorarkräfte stellt eine Vermutung oder die Kenntnis über einen Vorfall vor eine besondere Herausforderung. Für diese Fälle soll folgender Notfallplan Orientierung und Sicherheit geben:
1. Ruhe bewahren
Auch wenn es manchmal schwierig wirkt: wenn wir Ruhe bewahren, vermeiden wir eventuell überstürzte Reaktionen.
2. Zuhören und Glauben schenken
Bei einem Erstgespräch bzw. der ersten Schilderung eines Vorfalls müssen wir nicht herausfinden, ob das Geschilderte der Wahrheit entspricht oder nicht. Wichtig ist vor allem:
- Sich Zeit nehmen
- Zuhören
- Betroffene ernst nehmen
- Glauben schenken
- Nur notwendige Rückfragen stellen
3. Prüfen: Gibt es Bedarf zum sofortigen Handeln?
In den meisten Fällen ist es nicht notwendig, unmittelbar zu handeln. Dennoch kann es Situationen geben, die ein direktes Eingreifen erfordern. In diesem Fall sollte zunächst eine der Ansprechpersonen informiert und um Rat gefragt werden. Sind diese nicht erreichbar, sollte die Notfallnummer des Jugendamts kontaktiert werden.
4. Dokumentieren
Wichtig für den weiteren Verlauf ist es, alle beobachteten Situationen oder das Erzählte aufzuschreiben. So vermeiden wir, dass wichtige Informationen verloren gehen.
5. Informieren der Leitung
Die Leitung ist verantwortlich für die weitere Begleitung des Prozesses und nimmt Kontakt zur betroffenen Person auf. Sie träg den Vorfall in den Vorstand und dort wird gemeinsam entschieden, wie mit dem Vorfall weiter umgegangen wird und welche weiteren Personen ggf. informiert werden müssen. Die Leitung trifft in Absprache mit dem Vorstand ebenfalls die Entscheidung, ob professionelle Beratung durch eine externe Fachberatungsstelle gesucht wird.
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist die Einrichtung verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen.
1. Die Leitung der Kunstschule wird informiert und gibt die Information an den Vorstand weiter.
2. Die Leitung sucht den Kontakt zu einer Insoweit erfahrenen Fachkraft. Diese nimmt anonym eine Gefährdungsbeurteilung vor und gibt Empfehlungen, wie die Einrichtung mit dem Vorfall weiter umgehen sollte.
3. Bestätigt sich der Verdacht oder kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, so ist die Einrichtung dazu verpflichtet, das Jugendamt zu unterrichten.
Der Kontakt zur zuständigen Insoweit erfahrenen Fachkraft ist Teil der Liste mit Ansprechpersonen im Anhang.
Wenn eine Intervention erforderlich war, ist es notwendig, nach Abschluss der Intervention den Blick auf alle Beteiligten und die betroffene Gruppe zu werfen. Eventuell müssen bestehende Irritationen und Konflikte aufgearbeitet und nach Möglichkeit gelöst werden. Verantwortlich hierfür ist die Leitung der Kunstschule, unterstützt durch den Vorstand.
Rehabilitation
Ein falscher Verdacht kann schwerwiegende Auswirkungen für die verdächtigte Person und für die weitere Zusammenarbeit haben. Wenn ein Verdacht ausgeräumt werden konnte oder sich nicht bestätigt hat, muss alles getan werden, um die Person zu rehabilitieren. Die zu Unrecht beschuldigte Person darf keine Benachteiligungen erfahren.
Die Leitung der Kunstschule unternimmt folgende Schritte zur Rehabilitation:
1. Information an alle, die an dem Vorgang beteiligt waren oder davon erfahren haben, dass der Verdacht sich als unbegründet erwiesen hat.
2. Sofern der Fall zuvor öffentlich bekannt geworden ist: Information an Medien und Öffentlichkeit, dass sich der Verdacht als unbegründet erwiesen hat und Bemühen um Löschung diesbezüglicher Internet-Veröffentlichungen.
3. Gegebenenfalls Durchführung von Beratungs- und Supervisionsverfahren mit externer fachlicher Unterstützung, um wieder konstruktiv miteinander arbeiten zu können und das Vertrauen zwischen allen Beteiligten wiederherzustellen.
Grundsätzlich werden alle Schritte mit der zu Unrecht beschuldigten Person abgesprochen und keine Schritte ohne ihr Einverständnis eingeleitet.
Die Verankerung von Maßnahmen zum Schutz aller ist ein fortwährender Prozess und nicht abgeschlossen mit der Publikation dieses Schutzkonzepts. Daher bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der vorhandenen Schutzmaßnahmen. Daher wird das Schutzkonzept regelmäßig alle fünf Jahre überprüft und ggf. angepasst. Verantwortlich für die Überprüfung ist die Leitung der Kunstschule. Ebenso wird das Schutzkonzept nach jedem Vorfall überprüft und ggf. angepasst.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Schutzkonzeptes wird überprüft, ob alle in diesem Konzept genannten Maßnahmen umgesetzt sind.
Brechen Teilnehmende laufende Kurse ab, werden sie oder die Eltern nach den Gründen hierfür gefragt. Diese Gründe werden gesammelt und dienen als Grundlage für eine neuerliche Risiko- und Potentialanalyse bei der Überarbeitung des Schutzkonzepts. Weiterhin werden die Rückmeldungen der Feedbackkarten in die Überarbeitung einbezogen.
Qualitäts- und Wissensmanagement
Ein wichtiges Instrument des Qualitätsmanagements ist das Wissensmanagement. Es muss sichergestellt sein, dass alle, die es betrifft, das Schutzkonzept und die darin aufgeführten Anforderungen und Maßnahmen kennen. Um dies sicherzustellen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:
1. Das Schutzkonzept wird auf der Homepage der Einrichtung veröffentlicht.
2. Neue Honorarkräfte und Mitarbeitende erhalten das Schutzkonzept als Anhang zum Vertrag.
3. Die Eltern werden mit der Anmeldebestätigung mit einem Link auf die Homepage auf das Schutzkonzept hingewiesen.
VERHALTENSKODEX
GESTALTUNG VON NÄHE UND DISTANZ
• Kinder und Jugendliche dürfen gegenüber uns Dozierenden und gegenüber den anderen Teilnehmenden ihre eigenen Grenzen setzen. Die individuellen Grenzen des Gegenübers und die eigenen Grenzen werden ernst genommen und bleiben gewahrt. Kommt es zu Situationen, in denen es angebracht ist, über Grenzen zu sprechen, geschieht dieses altersentsprechend.
• Wir unterstützen die Kinder und Jugendlichen vorwiegend sprachlich bei der Umsetzung ihrer Arbeiten oder durch das Vormachen an einem separaten Werkstück. Konkrete, praktische Hilfestellung am Werk der Kinder / Jugendlichen geben wir nur, wenn das gewünscht wird und nur in dem Umfang, den wir für notwendig erachten. Das Werk des Teilnehmenden ist immer sein Werk, über das er bestimmt.
• Wir Dozierenden bauen keine privaten Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen auf. Sollten diese bereits bestehen - Georgsmarienhütte ist ein kleiner Ort - so verhalten sie wir uns in unserer Rolle als Dozierende gegenüber diesen Kindern und Jugendlichen genauso, wie allen anderen gegenüber.
• Wir Dozierenden treffen keine Geheimhaltungsabsprachen mit unseren Gruppen oder mit einzelnen Kindern und Jugendlichen.
SPRACHE UND WORTWAHL
• Wir führen Gespräche mit einer respektvollen und wertschätzenden Grundhaltung: Wir hören zu, lassen den anderen ausreden und akzeptieren unterschiedliche Meinungen.
• Wir nutzen eine Sprache, die frei ist von jeder Form von Gewalt.
• Wir sprechen Kinder und Jugendliche mit dem Namen an, mit dem sie angesprochen werden möchten.
• Wir drücken uns den Kindern und Jugendlichen gegenüber altersangemessen und verständlich aus.
• Wir sprechen über die entstehenden Arbeiten der Kinder respektvoll.
• Wir äußern Kritik angemessen und bleiben dabei sachlich und professionell.
• Wir reflektieren unsere Sprache und Wortwahl, insbesondere in Bezug auf Redewendungen.
• Wir machen keine Komplimente über das äussere Erscheinungsbild der Kinder und Jugendlichen.
• Wir klären zu Beginn des Kurses, ob mich die Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern duzen oder siezen.
ANGEMESSENHEIT VON KÖRPERKONTAKT
• Wir gestalten körperliche Kontakte angemessen in Hinblick auf Alter und Situation. Es gibt Situationen, in denen Kinder getröstet werden möchten, kleine Kinder suchen in Trennungssituationen Nähe beim Dozierenden. Wir holen die Erlaubnis des Kindes ein und begleiten den Körperkontakt sprachlich.
• Körperlicher Kontakt ist angemessen notwendig, wenn Maßnahmen zum Selbst- oder Fremdschutz ergriffen werden müssen. Diese werden angekündigt und die Situation im Nachhinein mit den Betroffenen reflektiert.
• Körperkontakt setzt gegenseitiges Einverständnis voraus - auch zwischen den Kndern / Jugendlichen. Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in der Wahrnehmung ihrer eigenen Grenzen und ermutigen sie, diese auszudrücken. Die Kinder und Jugendlichen haben die ausdrückliche Erlaubnis, „Nein“ oder „Stopp“ zu sagen. Wir achten bei körperlicher Nähe auf unsere eigenen Grenzen und erklären diese.
BEACHTUNG DER INTIMSPHÄRE
• Vor notwendigen Versorgungshandlungen, wie z. B. der Unterstützung beim Toilettengang, wird die Erlaubnis des Teilnehmenden eingeholt. Sollte diese nicht erfolgen, werden die Eltern benachrichtigt, um die Hilfestellung selbst leisten zu können.
• Wir begleiten die Hilfestellung sprachlich, damit der Betreffende ein Gefühl der Kontrolle behält.
• Auf sexualisiertes Verhalten von Kindern und Jugendlichen reagieren wir unmittelbar und sprechen über die Achtung der eigenen Intimsphäre sowie der der anderen.
GESCHENKE UND VERGÜNSTIGUNGEN
• Geldgeschenke und Vergünstigungen sind unzulässig, sowohl zwischen Mitarbeitenden und Kindern/Jugendlichen als auch zwischen Mitarbeitenden und Sorgeberechtigten.
• Kleine Geschenke wie Schokolade ect. werden angenommen, aber sie verbleiben im Kutscherhaus und stehen allen Dozierenden zur Verfügung.
• Kinder und Jugendliche wollen „ihrem“ Dozierenden gelegentlich eine Freude bereiten, indem sie Selbstgestaltetes verschenken. Entsprechende Geschenke dürfen angenommen werden, führen aber zu keinen Vergünstigungen. Nehmen Geschenke und kleine Gaben überhand, wird dies angemessen thematisiert.
UMGANG MIT MEDIEN UND SOZIALEN NETZWERKEN
• Digitale Medien und soziale Netzwerke sind im Alltag der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegenwärtig. Wir fördern die Medienkompetenz der Kinder / Jugendlichen durch Aufklärung und Regeln.
• Die Dozierenden nehmen zu den Kindern und Jugendlichen keinen privaten Kontakt über soziale Netzwerke auf. Freundschaftsanfragen von Kindern und Jugendlichen werden abgelehnt und dieses Verhalten im persönlichen Kontakt erklärt.
• Sollte es im Einzelfall dazu kommen, dass mit einer Gruppe teilnehmender Jugendlicher eine WhatsApp-Gruppe gegründet wird, werden gemeinsam Verhaltensregeln dazu erarbeitet.
• Fotos / Filmaufnahmen von Kindern und Jugendlichen machen wir grundsätzlich nur, wenn diese damit einverstanden sind. Eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Kindes / Jugendlichen und seiner Sorgeberechtigten.
• Wir achten auf die Einhaltung von Datenschutz und Privatsphäre. Die Auswahl von Filmen, Fotos und dergleichen wird im Sinne des Jugendschutzes und eines achtsamen Umgangs miteinander getroffen.
REGELN UND REAKTION AUF FEHLVERHALTEN
• Wir erklären Sinn und Zweck von festgelegten, nicht aushandelbaren Regeln.
• Situationsbezogen erinnern wir an Regeln und / oder erarbeiten gemeinsam weitere Regeln.
• Wir Dozierende fungieren als Vorbild und halten uns selbst auch an festgelegte Regeln.
• Reaktionen auf Fehlverhalten von Kindern und Jugendlichen sind angemessen und stehen im Zusammenhang mit dem Regelverstoß. Konsequenzen sind vom Wiedergutmachungsgedanken geprägt und werden zeitnah umgesetzt. Kinder und Jugendliche werden in die Entscheidung der Wiedergutmachung einbezogen.
• Bei anhaltendem Fehlverhalten werden die Sorgeberechtigten informiert.
UMGANG MIT BESCHWERDEN
• Kinder, Jugendliche und Eltern haben das Recht sich zu beschweren. Anregungen, Rückmeldungen und Beschwerden nehmen wir ernst und reagieren offen und transparent.
• Eltern und Kinder werden über die Beschwerdewege informiert und haben einen leichten Zugang zu den Rückmeldemöglichkeiten (Feedbackkarten, Ansprache der Kunstschulleitung/Bürokraft/Vorstandsvorsitzenden).
• Als lernende Institution nehmen wir Rückmeldungen als hilfreiche Hinweise an, die reflexive Prozesse anstoßen. Die Beschwerden werden unmittelbar bearbeitet und den Beschwerdeführern wird, so sie namentlich bekannt sind, eine Rückmeldung gegeben.
REGELN FÜR DEN UMGANG MIT DEM VERHALTENSKODEX
Der Verhaltenskodex gilt als verbindliche Regelung des wertschätzenden Umgangs miteinander und mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern. Von den Honorarkräften wird er in Form einer Selbstverpflichtungserklärung anerkannt. Übertretungen des Verhaltenskodex werden im Vorstand des Vereins thematisiert und das weitere Vorgehen vereinbart.
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